Für welche Fälle der Rechner gut passt – und wo er bewusst aufhört
Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass ein Rechner alles behauptet zu können. Diese Seite sagt offen, welche Fälle sauber abgebildet werden, wo nur eine grobe Orientierung möglich ist und wann Sie den Einzelfall gesondert prüfen sollten.
1. Dafür ist der Rechner gut geeignet
Der Rechner ist vor allem für private Kaufentscheidungen gebaut, bei denen Erbbaurecht gegen einen klassischen Grundstückskauf grob wirtschaftlich eingeordnet werden soll. Er passt also gut, wenn Sie eine Wohnimmobilie oder ein Bauvorhaben im üblichen privaten Rahmen betrachten und zunächst verstehen wollen, wie sich Einstiegskosten, laufender Erbbauzins und Vermögenswert über 10, 20 oder 30 Jahre gegeneinander verhalten.
Wenn es um die Frage geht, ob der günstigere Einstieg später durch laufende Belastungen wieder aufgefressen wird, ist der Rechner genau für diesen Denkfehler gebaut.
Typische Ein- und Zweifamilienhaus-Fälle oder ähnliche private Wohnkonstellationen lassen sich sinnvoll grob gegenüberstellen.
Der Rechner eignet sich gut, bevor ein Vertrag final geprüft oder eine Bankentscheidung eingeholt wird. Er schafft Ordnung im Kopf.
2. Dafür ist er nur teilweise geeignet
Es gibt Fälle, in denen der Rechner weiterhilft, aber nicht als alleinige Grundlage taugt. Das gilt vor allem dann, wenn der wirtschaftliche Ausgang stark an Details hängt, die außerhalb des Modells liegen.
- Kapitalanlage mit Vermietung: Mieten, Leerstand, Instandhaltung, Steuern und Renditeziel verändern das Bild deutlich.
- Verträge mit ungewöhnlichen Klauseln: Heimfall, Verlängerung, Zustimmung, Nachbewertung oder Sonderregelungen lassen sich nicht pauschal fair im Rechner abbilden.
- Sehr individuelle Finanzierungen: Wenn Tilgungsstruktur, Laufzeiten oder Anschlussannahmen stark abweichen, wird der Vergleich grober.
- Modernisierung oder spätere Umbauten: Zusätzliche Investitionen und deren Auswirkungen auf Wert und Finanzierung liegen bewusst außerhalb des Kernmodells.
3. Dafür ist der Rechner bewusst nicht gemacht
Es wäre unseriös, so zu tun, als könnte ein kompakter Browser-Rechner jede Immobilienstruktur sauber lösen. Deshalb ist der Rechner für einige Fälle ausdrücklich nicht gedacht.
- Gewerbliche oder gemischt genutzte Projekte
- Projektentwicklungen mit mehreren Bauabschnitten
- Steuerlich optimierte Anleger- oder Holding-Strukturen
- Stark regulierte Fördermodelle mit Sonderlogik
- Verträge, deren wirtschaftlicher Kern an einer ungewöhnlichen Einzelklausel hängt
4. Was der Rechner abbildet
Die Website rechnet nicht nur einen Einzelwert, sondern trennt Zahlungsabfluss und Nettoaufwand. Beim Kauf wird also nicht nur die Belastung gesehen, sondern auch der verbleibende Bodenwert berücksichtigt. Beim Erbbaurecht werden laufender Erbbauzins, Indexierung und Restlaufzeit als Warn- und Vergleichsfaktoren einbezogen.
Bodenwert, Kaufnebenkosten, grobe Finanzierung, Restschuld, Erbbauzins, Indexierung und die Zeithorizonte 10, 20 und 30 Jahre.
Konkrete Vertragsprüfung, steuerliche Folgen, individuelle Bankpolitik, Sanierungsszenarien und rechtliche Sonderklauseln im Detail.
5. Wie Sie das Ergebnis richtig lesen
Der Rechner soll keine Entscheidung für Sie treffen. Er soll schlechte Kurzschlüsse verhindern. Wenn das Ergebnis knapp ausfällt, der Vertrag kompliziert wirkt oder die Restlaufzeit unangenehm kurz ist, ist das kein Grund, die Hinweise wegzudrücken. Es ist ein Signal, tiefer zu prüfen.
Ein Rechner ist stark, wenn er klar zeigt, wo er endet. Genau das macht die Auswertung belastbarer und nicht schwächer.
6. Drei typische Lesefehler
Bei Immobilien kippt das Bild oft erst später. Wer nur 10 Jahre betrachtet, macht es sich zu leicht.
Restlaufzeit und Indexierung sind keine Dekoration. Genau dort liegt oft das spätere Problem.
Wenn zwei Varianten dicht beieinander liegen, entscheidet meist der Vertrag und nicht die optisch hübschere Zahl.
Der Rechner ist stark für eine ehrliche Vorentscheidung. Sobald die Sache vertraglich speziell, steuerlich aufgeladen oder finanzierungsseitig eng wird, gehört zusätzlich eine Einzelfallprüfung dazu.